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Zählerstand online durchgeben und das Porto wird zur Spende

Zählerstand online durchgeben und das Porto wird zur Spende

Der SV Roigheim 1906 e.V. freut sich über eine Spende der Netze BW in Höhe von 281,40 Euro. Das Unternehmen hat dafür wieder seine Portokasse „geplündert“. Dahinter verbirgt sich eine 2018 gestartete Aktion der Netze BW, bei der Haushalte aufgerufen werden, den Stand des Stromzählers nicht mehr per Post, sondern mithilfe elektronischer Medien mitzuteilen. Als Anreiz verspricht der Netzbetreiber, für jede Online-Mitteilung des Stromverbrauchs das jährlich eingesparte Porto pro Kommune an eine gemeinnützige Organisation vor Ort zu spenden.  (mehr …)

Spendeneingang für den SV Roigheim

Spendeneingang für den SV Roigheim

Liebe Mitglieder, liebe Freunde des SV Roigheim,
wir freuen uns bekannt zu geben, dass wir eine überaus großzügige Spende von der Bauunternehmung Marc Schreiweis erhalten haben. Da der Verein in den letzten Monaten erhebliche Sanierungskosten zu verkraften hatte, kommt diese Spende uns sehr entgegen. In diesen turbulenten Zeiten ist jede Hilfe gerne gesehen und willkommen.
Wir danken der Bauunternehmung Marc Schreiweis für die Unterstützung des Sportvereins.
Euer SV Roigheim

Bericht zur Mitgliederversammlung des SV Roigheim

Bericht zur Mitgliederversammlung des SV Roigheim

Am 18.09.2021 fand die Mitgliederversammlung des SV Roigheim im Sportheim statt. Neben den Berichten der Abteilung Fußball, Jugend und Tennis, wurde die neue Organisation des SV Roigheim vorgestellt. Im weiteren Verlauf wurde den Mitgliedern die aktuelle finanzielle Situation des Vereins, die durchgeführten Maßnahmen der letzten 12 Monate und die Vorhaben in den kommenden Monaten erläutert. (mehr …)

Informationen zur Mitgliederversammlung am 18.09.2021

Informationen zur Mitgliederversammlung am 18.09.2021

Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 16.08.2021 dürfen nur Personen mit einem 3G-Nachweis (Geimpft, Genesen oder negativ Getestet) an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg schreibt unter anderem auch vor: (mehr …)