Informationen zur Mitgliederversammlung am 18.09.2021
Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 16.08.2021 dürfen nur Personen mit einem 3G-Nachweis (Geimpft, Genesen oder negativ Getestet) an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg schreibt unter anderem auch vor: (mehr …)