Informationen zur Mitgliederversammlung am 18.09.2021

Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 16.08.2021 dürfen nur Personen mit einem 3G-Nachweis (Geimpft, Genesen oder negativ Getestet) an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg schreibt unter anderem auch vor:

  • Der Veranstalter muss den 3G-Nachweis bei jedem Teilnehmer überprüfen.
  • Der Veranstalter muss einen Nachweis der teilnehmenden Personen inklusive deren Adressdaten führen.
  • Der Veranstalter muss ein schriftliches Hygienekonzept für die Veranstaltung vorweisen.
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung verpflichtend.
  • Der Zutritt zu einer öffentlichen Veranstaltung ist Personen, die Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen, untersagt

Wir bitten alle Mitglieder um Verständnis, dass wir die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg einhalten müssen, um allen Teilnehmern einen möglichst hohen Schutz zu bieten.
Unter Umständen wird ab 13.09.2021 eine neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft treten, die weitere Bestimmungen zu Kontaktbeschränkungen beinhalten kann. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt diese Verordnung noch nicht vor. Daher kann aktuell keine Aussage getroffen werden, ob weitere Einschränkungen für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung vorliegen werden.
Euer SV Roigheim