Regelungen während der Alarmstufe

Die Alarmstufe des Landes Baden-Württemberg greift seit Mittwoch, den 17.11.2021. Während sich für immunisierte Personen nichts ändert, sieht die aktuelle Corona-Verordnung bzw. Corona-Verordnung Sport für nicht-immunisierte, d.h. weder geimpfte noch genesene Personen, weitere Einschränkungen vor. Dadurch ergeben sich neue Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb, die der folgenden Übersicht entnommen werden können.